Folge 190: Umzug ohne Umstände - clever rechtzeitig bekanntgeben!
Shownotes
Seit Juni gelten bei der EWF neue Meldepflichten, die insbesondere alle Kunden mit Umzugsplänen betreffen. Bisher war es möglich, den Auszug aus der alten Wohnung bis zu sechs Wochen rückwirkend zu melden – die EWF übernahm dann die nachträgliche Abwicklung. Diese Kulanzregelung entfällt nun gesetzlich. Das bedeutet: Ein rechtzeitiges Um- oder Abmelden ist unerlässlich. In der aktuellen Ausgabe von „Bei uns am Diemelsee“ erläutert Riccarda Cappel von der EWF, welche Schritte Kunden beachten sollten, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und unerwartete Probleme zu vermeiden. So sind Sie bestens vorbereitet und bleiben auf der sicheren Seite.
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